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Software-Service-Vertrag

Der Software-Service-Vertrag beinhaltet folgende 3 Leistungen

  • Die kostenlose Nutzung der Hotline
  • Den kostenlosen Fernwartungs-Service
  • Verbesserungen und Weiterentwicklungen im Rahmen der Updates

Unser Software-Service-Vertrag ist als "Rundum-Sorglos-Paket" die ideale Ergänzung zu unserem Schulungsangebot. Sie haben damit die Sicherheit, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit anrufen und sich bei Problemen helfen lassen können - auch "wenn der Chef da ist".

 

Bei "Wissenslücken" helfen wir durch "Onlinecoaching" per Fernwartung. Dies ist vor allem bei Funktionen nützlich, die nur selten oder sporadisch genutzt werden (z.B. Inventuren, Ordervorbereitung, Auswertungen etc.).

 

Unser "Rundum-Sorglos-Paket" im Rahmen des Software-Service-Vertrages wird gerne und viel in Anspruch genommen, vor allem weil wir auch sehr kulant dahingehend sind, was die Abrechnung von Leistungen betrifft, die "eigentlich" bezahlt werden müssten.

 

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir bei Leistungen, die definitiv nicht im Vertragsumfang enthalten sind und die ein gewisses Maß an Aufwand übersteigen, trotzdem berechnen müssen. Um hier etwas mehr Klarheit zu schaffen, wird nachfolgend erklärt, was ihm Rahmen des Software-Service-Vertrages enthalten ist und was nicht.

 

Es liegt in der Natur der Sache, dass dies eher eine Auflistung der Dinge ist, die nicht enthalten sind - denn alles andere ist ja enthalten.

 

Die kostenlose Nutzung der Hotline beinhaltet die Beantwortung von Fragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der COWIS Software entstehen. Sie beinhaltet keine Schulung der Mitarbeiter oder individuelle Problemlösungen. Wir haben bewusst einen sehr einfachen und klar verständlichen Software-Service-Vertrag, den Sie hier gerne in der aktuellen Version downloaden können.

Nicht im Software-Service-Vertrag enthaltene Leistungen sind beispielsweise:

  • Anpassungsarbeiten wie z. B. Druckereinstellungen, Formulare etc.
  • Behebung von Anwenderfehlern
  • Behebung von Datenfehlern
  • Schulungen und Organisationsberatung
  • Individuelle Programmänderungen


Was den finanziellen Aspekt des Software-Service-Vertrages angeht, so bitten wir folgendes zu berücksichtigen:

  • 50% der Gebühr sind für die Nutzung der Hotline gedacht
  • 50% der Gebühr sind für die Weiterentwicklung gedacht.


Wenn Sie keinen Software-Service-Vertag haben, werden diese Leistungen nach Aufwand berechnet, was bedeutet:

  • Wenn Sie ein Update benötigen fallen dafür 50% der Software-Service-Gebühren an, die im Zeitraum seit dem letzten Update angefallen wären (sie sparen also nichts).

    Nach unserer Erfahrung möchte jeder Kunde irgendwann wieder ein Update. Wenn nun seit dem letzten Update viel Zeit verstrichen ist, ist die dann anstehende Investition oft erheblich und ärgerlich. Das ist dann so, wie wenn man an einem Haus über einen langen Zeitraum gar nichts macht – die Renovierung wird dann umso teurer.
  • Die Nutzung der Hotline wird nach Aufwand berechnet:
    Berechnungsgrundlage: 25,-- Euro pro angefangene ¼ Stunde (zzgl. MwSt.)

    In der Regel sind Sie also schon bei wenigen Anrufen über der Software-Service-Pauschale, wenn Sie berücksichtigen, dass 50% davon für die Weiterentwicklung sind.


Die Zahlungsvereinbarung des Software-Service-Vertrages beträgt 3 Monate im Voraus. Wir erlauben uns deshalb die Gebühr am Ende des jeweiligen Quartals im Voraus für das nächste Quartal abzubuchen.