



Software-Service-Vertrag
Der Software-Service-Vertrag beinhaltet folgende 3 Leistungen
- Die kostenlose Nutzung der Hotline
- Den kostenlosen Fernwartungs-Service
- Verbesserungen und Weiterentwicklungen im Rahmen der Updates
Unser Software-Service-Vertrag ist als "Rundum-Sorglos-Paket" die ideale Ergänzung zu unserem Schulungsangebot. Sie haben damit die Sicherheit, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit anrufen und sich bei Problemen helfen lassen können - auch "wenn der Chef da ist".
Bei "Wissenslücken" helfen wir durch "Onlinecoaching" per Fernwartung. Dies ist vor allem bei Funktionen nützlich, die nur selten oder sporadisch genutzt werden (z.B. Inventuren, Ordervorbereitung, Auswertungen etc.).
Unser "Rundum-Sorglos-Paket" im Rahmen des Software-Service-Vertrages wird gerne und viel in Anspruch genommen, vor allem weil wir auch sehr kulant dahingehend sind, was die Abrechnung von Leistungen betrifft, die "eigentlich" bezahlt werden müssten.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir bei Leistungen, die definitiv nicht im Vertragsumfang enthalten sind und die ein gewisses Maß an Aufwand übersteigen, trotzdem berechnen müssen. Um hier etwas mehr Klarheit zu schaffen, wird nachfolgend erklärt, was ihm Rahmen des Software-Service-Vertrages enthalten ist und was nicht.
Es liegt in der Natur der Sache, dass dies eher eine Auflistung der Dinge ist, die nicht enthalten sind - denn alles andere ist ja enthalten.
Die kostenlose Nutzung der Hotline beinhaltet die
Beantwortung von Fragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung
der COWIS Software entstehen. Sie beinhaltet keine Schulung
der Mitarbeiter oder individuelle Problemlösungen. Wir
haben bewusst einen sehr einfachen und klar
verständlichen Software-Service-Vertrag, den Sie
hier gerne in der aktuellen Version
downloaden können.
Nicht im Software-Service-Vertrag enthaltene Leistungen sind
beispielsweise:
- Anpassungsarbeiten wie z. B. Druckereinstellungen, Formulare etc.
- Behebung von Anwenderfehlern
- Behebung von Datenfehlern
- Schulungen und Organisationsberatung
- Individuelle Programmänderungen
Was den finanziellen Aspekt des Software-Service-Vertrages
angeht, so bitten wir folgendes zu berücksichtigen:
- 50% der Gebühr sind für die Nutzung der Hotline gedacht
- 50% der Gebühr sind für die Weiterentwicklung gedacht.
Wenn Sie keinen Software-Service-Vertag haben, werden diese
Leistungen nach Aufwand berechnet, was bedeutet:
- Wenn Sie ein Update benötigen fallen dafür 50%
der Software-Service-Gebühren an, die im Zeitraum seit
dem letzten Update angefallen wären (sie sparen also
nichts).
Nach unserer Erfahrung möchte jeder Kunde irgendwann wieder ein Update. Wenn nun seit dem letzten Update viel Zeit verstrichen ist, ist die dann anstehende Investition oft erheblich und ärgerlich. Das ist dann so, wie wenn man an einem Haus über einen langen Zeitraum gar nichts macht – die Renovierung wird dann umso teurer. - Die Nutzung der Hotline wird nach Aufwand
berechnet:
Berechnungsgrundlage: 25,-- Euro pro angefangene ¼ Stunde (zzgl. MwSt.)
In der Regel sind Sie also schon bei wenigen Anrufen über der Software-Service-Pauschale, wenn Sie berücksichtigen, dass 50% davon für die Weiterentwicklung sind.
Die Zahlungsvereinbarung des Software-Service-Vertrages
beträgt 3 Monate im Voraus. Wir erlauben uns deshalb die
Gebühr am Ende des jeweiligen Quartals im Voraus
für das nächste Quartal abzubuchen.




